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Angestellter, Zurechnung von Handlungen

Angestellter, Zurechnung von Handlungen Logo #40039Nach § 13 Abs. 4 UWG haften der Inhaber auch für wettbewerbswidriges Handeln in einem Betrieb, welches von Angestellten oder Beauftragten begangen wurde. Der Gesetzgeber wollte vermeiden, dass sich Betriebsinhaber hinter dem Handeln von Dritten verstecken. Der Hinweis auf eine Abmahnung, dies habe ein uninformierter Angestellter oder freier Mitar...
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/40039

Angestellter, Zurechnung von Handlungen

Angestellter, Zurechnung von Handlungen Logo #40164Nach § 13 Abs. 4 UWG haften der Inhaber auch für wettbewerbswidriges Handeln in einem Betrieb, welches von Angestellten oder Beauftragten begangen wurde. Der Gesetzgeber wollte vermeiden, dass sich Betriebsinhaber hinter dem Handeln von Dritten verstecken. Der Hinweis auf eine Abmahnung, dies habe ein uninformierter Angestellter oder freier Mitar...
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